Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient lediglich als Orientierungshilfe für den Einsatz von Medien in Bildungskontexten. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Eine verbindliche Rechtsberatung kann nur durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgen.
Grundsätzliches auf einen Blick
- Urheberrecht schützt kreative Leistungen wie Texte, Bilder oder Musik. Nur die Person, die ein Werk selbst erschaffen hat (die „Urheberin" bzw. der „Urheber“), darf grundsätzlich entscheiden, wie es genutzt oder verbreitet wird.
- Die Nutzung fremder Inhalte ist nur mit Erlaubnis des Urhebers/der Urheberin oder aufgrund gesetzlicher Ausnahmen (z. B. bestimmte Nutzungen im Unterricht nach § 60a UrhG) erlaubt.
- Eine Veröffentlichung fremder Inhalte (z. B. auf Websites, in sozialen Medien oder Printmedien) ist in der Regel genehmigungspflichtig, sofern keine gesetzliche Ausnahme oder passende Lizenz (z. B. Creative Commons) vorliegt.
Privat oder pädagogisch – wo ist der Unterschied?
- Privat bedeutet: im engen persönlichen Umfeld (z. B. Familie, enge Freunde). Hier ist vieles erlaubt, was sonst nicht erlaubt ist.
- Pädagogische Kontexte (z. B. Kita, Schule, Kurse, Workshops, Vereine) sind nicht privat. Auch wenn die Gruppe klein ist, gelten hier in der Regel die normalen urheberrechtlichen Regeln.
- Wichtig: Was ich privat darf, darf ich nicht automatisch im Unterricht oder in Gruppen verwenden oder veröffentlichen.
Typische Fehlannahmen
- „Wenn ich die Quelle angebe, darf ich alles verwenden.“
→ Falsch. Eine Quellenangabe ersetzt keine Erlaubnis. - „Im Unterricht oder in der Gruppe ist alles erlaubt.“
→ Falsch. Es gibt Ausnahmen, aber nur in bestimmten Grenzen. - „Was im Internet ist, darf ich nutzen.“
→ Falsch. Auch Inhalte aus dem Internet sind urheberrechtlich geschützt. - „Wenn ich nichts daran verdiene, ist es erlaubt.“
→ Falsch. Das Urheberrecht gilt unabhängig von Geld oder Gewinn. - „Ein kleiner Ausschnitt ist immer erlaubt.“
→ Falsch. Auch kleine Teile können geschützt sein. - „Wenn ich etwas verändere, ist es mein eigenes Werk.“
→ Falsch. Auch veränderte Inhalte dürfen oft nicht einfach genutzt werden und erfordern meist eine Lizenz.
Was meist erlaubt ist (Kurzüberblick)
- Eigene Inhalte verwenden
→ Inhalte, die ich komplett selbst gemacht habe, darf ich in der Regel frei nutzen und veröffentlichen. - Inhalte mit klarer Lizenz nutzen (z. B. Creative Commons, OER)
→ Wenn die Lizenzbedingungen eingehalten werden (z. B. Namensnennung), darf ich sie nutzen und – je nach Lizenz – auch veröffentlichen (entsprechende Quellen finden Sie weiter unten). - Material für Unterricht und Gruppenarbeit nutzen
→ In bestimmten Grenzen dürfen Inhalte genutzt werden (geregelt in § 60a UrhG) – aber nicht unbedingt veröffentlicht. - Auf Inhalte verlinken statt sie zu kopieren
→ Einen Link setzen ist meist erlaubt, solange der Inhalt rechtmäßig online ist.
Nutzung für Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG)
§ 60a UrhG erlaubt es, urheberrechtlich geschützte Inhalte für Unterricht und Lehre in begrenztem Umfang auch ohne Zustimmung des Urhebers zu nutzen.
Hintergrund: Das Gesetz soll Bildung praktisch ermöglichen, ohne jedes Material einzeln lizenzieren zu müssen.
Wann gilt das? (Was ist „Unterricht und Lehre“?)
§ 60a gilt für strukturierte Lernsituationen.
Typische Merkmale sind:
- eine feste Gruppe (z. B. Klasse, Kurs oder Kita-Gruppe)
- eine klare pädagogische Zielsetzung
- eine angeleitete Situation (z. B. durch Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft)
Das gilt z. B. in:
- Schulen und Hochschulen
- der Kita
- der Aus- und Weiterbildung (auch bei kommerziellen Anbietern)
Nicht entscheidend ist die Institution, sondern das Setting.
Gilt in der Regel nicht bei:
- öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Vorträge, Feste)
- offenen Angeboten ohne feste Gruppe
- rein freizeitlichen Aktivitäten ohne Lernziel
Was ist erlaubt?
- Nutzung für eine klar abgegrenzte Lerngruppe
- bis zu 15 % eines Werkes (Ausnahmen s. weiter unten)
- Verwendung in Materialien, Präsentationen oder geschlossenen Plattformen
15 % bedeutet (Faustregel):
- ein Kapitel aus einem Buch
- einige Seiten eines längeren Textes
- ein Ausschnitt aus einem Film
Nicht das komplette Werk.
Ausnahme: Einige Inhalte dürfen vollständig genutzt werden:
- einzelne Abbildungen, Fotos oder Grafiken
- einzelne Artikel aus Fachzeitschriften
- Werke geringen Umfangs (z. B. kurze Texte oder Gedichte)
Was ist nicht erlaubt?
- Nutzung außerhalb des Unterrichtskontexts (z. B. Veröffentlichung im Internet oder bei Veranstaltungen)
- ganze Werke (außer in den genannten Ausnahmen)
- Schulbücher und Unterrichtsmaterialien: oft nur sehr eingeschränkt nutzbar, auch nicht auszugsweise frei kopierbar
Typische Situationen in der pädagogischen Praxis:
Bilder, Texte und Musik verwenden
Dürfen Bilder aus dem Internet verwendet werden (z.B. für Präsentationen, zur Materialerstellung oder als Teil einer eigenen Medienproduktion)?
Nicht einfach so erlaubt. Bilder aus dem Internet (z. B. aus der Google Bildersuche, Screenshots oder Memes) sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Eine Quellenangabe allein reicht nicht aus.
Erlaubt ist die Nutzung, wenn
- die Bilder unter einer freien Lizenz stehen (z. B. Creative Commons) (entsprechende Quellen finden Sie weiter unten)
- oder die Nutzung ausdrücklich erlaubt wurde
- oder die Nutzung im Rahmen von Unterricht oder Lehre erfolgt (z. B. innerhalb einer Klasse oder Lerngruppe, ohne Veröffentlichung nach außen)
Wichtig: Materialien, die veröffentlicht werden (z. B. auf der Schulwebsite, in sozialen Medien oder bei öffentlichen Veranstaltungen), dürfen in der Regel nur mit entsprechend lizenzierten oder freigegebenen Bildern erstellt werden.
Dürfen Texte aus dem Internet kopiert und verwendet werden?
Nur eingeschränkt erlaubt.
Texte dürfen verwendet werden, wenn:
- sie als Zitat für eigene Inhalte notwendig sind (meist nur Teile des Textes, z. B. für Analyse oder Diskussion)
- und als Zitat gekennzeichnet sind
- und die Quelle angegeben ist
oder wenn
- sie im Unterricht in begrenztem Umfang genutzt werden (z. B. Auszüge für Arbeitsblätter innerhalb der Klasse, ohne Veröffentlichung)
Nicht erlaubt:
- Texte einfach übernehmen, um Material zu „füllen“
- Veröffentlichung ohne entsprechende Lizenz oder Erlaubnis
- Kommerzielle Nutzung
Darf aktuelle Musik (z. B. Lieblingshits) in Projekten verwendet werden?
In der Regel nicht erlaubt.
Musik darf nicht einfach
- in Videos eingebaut
- oder als Hintergrund für Hörspiele genutzt werden
Dafür braucht man zusätzliche Nutzungsrechte (nicht nur GEMA, sondern z. B. auch sogenannte Synchronisationsrechte).
Erlaubt ist:
- selbst produzierte Musik (eigene Kompositionen, keine Cover bekannter Songs!)
- Musik mit freier Lizenz (z. B. Creative Commons) (entsprechende Quellen finden Sie weiter unten)
- sehr alte Werke (Urheber länger als 70 Jahre verstorben)
Dürfen KI-generierte Bilder oder Musik verwendet werden?
Oft erlaubt – aber mit Vorsicht.
KI-Inhalte dürfen meist genutzt werden, wenn
- die Nutzungsbedingungen des Tools dies erlauben
Achtung:
- KI-Inhalte können bestehenden Werken ähneln – insbesondere, wenn gezielt ein bestimmter Stil nachgeahmt wird. In solchen Fällen sind Urheberrechtsverletzungen möglich.
- Plattformregeln (z. B. bei Social Media) beachten
- Bei Veröffentlichungen können zusätzliche Einschränkungen gelten.
Im Zweifel: dokumentieren, dass der Inhalt KI-generiert ist und welches Tool verwendet wurde.
Videos, Filme und Audio im Unterricht
Dürfen YouTube-Videos im Unterricht gezeigt werden?
Meist erlaubt, wenn:
- das Video offensichtlich legal online ist
- es direkt gestreamt wird (kein Download)
Nicht erlaubt:
- Video herunterladen und weiterverbreiten
- Einbindung in eigene veröffentlichte Materialien ohne Erlaubnis
Dürfen Filme (DVD, Streaming etc.) im Unterricht gezeigt werden?
Kommt darauf an.
Erlaubt ist es, wenn:
- die Gruppe klar abgegrenzt ist (z. B. Klasse/Kurs)
- keine öffentliche Veranstaltung vorliegt
Nicht erlaubt:
- Vorführung bei Schulfesten, Elternabenden etc. ohne Lizenz
- Nutzung von privaten Streaming-Accounts (z. B. Netflix) für Gruppen (laut Nutzungsbedingungen nicht erlaubt)
Dürfen Radio- oder TV-Beiträge im Unterricht genutzt werden?
Ja, eingeschränkt.
- Aktuelle Sendungen dürfen zeitnah im Unterricht gezeigt bzw. abgespielt werden.
- Inhalte aus offiziellen Mediatheken dürfen meist direkt im Unterricht abgespielt werden (aber nicht gespeichert oder archiviert werden).
- Schulfunksendungen dürfen aufgezeichnet und bis zum Ende des folgenden Schuljahres genutzt werden.
Nicht erlaubt:
- dauerhafte Nutzung oder Archivierung von Mitschnitten ohne Erlaubnis
Kopieren, Scannen und Teilen
Dürfen Seiten aus Büchern kopiert oder gescannt werden?
Teilweise erlaubt (§ 60a UrhG, im Unterricht)
- bis zu 15 % eines Werkes
- nur für eine klar abgegrenzte Lerngruppe
- nicht öffentlich zugänglich machen
Nicht erlaubt:
- ganze Bücher kopieren/scannen
- Materialien öffentlich hochladen (z. B. Website)
Für Schulbücher und speziell für den Unterricht entwickelte Materialien gelten oft deutlich strengere Einschränkungen – die oben genannten Nutzungsmöglichkeiten greifen hier häufig nicht.
Dürfen Materialien per WhatsApp, E-Mail oder Cloud geteilt werden?
Nur eingeschränkt erlaubt.
Erlaubt:
- innerhalb einer geschlossenen Lerngruppe (z. B. Klasse/Kurs, im Rahmen des Unterrichts)
Nicht erlaubt:
- Weitergabe an größere oder offene Gruppen
- Weitergabe außerhalb der Lerngruppe
- Upload auf frei zugängliche Plattformen
Dürfen CDs oder Dateien kopiert und weitergegeben werden?
In der Regel nicht erlaubt.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nicht einfach vervielfältigt und verteilt werden – insbesondere nicht ganze Werke (z. B. CDs, Musikstücke, Filme).
Ausnahmen:
- im Unterricht in begrenztem Umfang (für eine geschlossene Lerngruppe, keine Weitergabe nach außen)
- eigene Produktionen (nur wenn keine fremden geschützten Inhalte enthalten sind)
- frei lizenzierte Inhalte (z. B. Creative Commons)
Veröffentlichen (Website, Social Media, Präsentationen)
Dürfen fremde Inhalte auf der Website oder bei Instagram gepostet werden?
Nur mit Erlaubnis.
Auch kleine Ausschnitte oder Bilder dürfen nicht einfach veröffentlicht werden.
Erlaubt:
- Inhalte mit passender Lizenz (z. B. Creative Commons – konkrete Lizenzbedingungen beachten)
- eigene Inhalte (nur wenn keine fremden geschützten Inhalte enthalten sind)
Veröffentlichung unterliegt strengeren Regeln als die Nutzung in geschlossenen Gruppen.
Dürfen Presseartikel aus Medien übernommen oder veröffentlicht werden?
Nur mit Erlaubnis.
Artikel dürfen nicht einfach übernommen werden – auch nicht in Teilen.
Erlaubt:
- Verlinken auf den Originalartikel
- kurze Zitate (nur mit inhaltlichem Zweck und Quellenangabe)
Dürfen eigene Projekte (Videos, Fotos etc.) veröffentlicht werden?
Ja, aber zwei Dinge beachten:
- Urheberrecht – nur erlaubte Materialien verwenden (z. B. Musik, Bilder)
- Recht am eigenen Bild – alle erkennbaren Personen müssen zustimmen (bei Minderjährigen: auch Einwilligung der Erziehungsberechtigten) (siehe Was ist erlaubt? Fotos und Videos selbst erstellen)
Detailliertere Informationen zur Veröffentlichung eigener Projekte finden Sie im Booklet Alles geklärt? Medienproduktion und Recht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Sonderfall: Bilderbücher und kreative Projekte
Darf ein Bilderbuch verfilmt oder vorgelesen und aufgenommen werden?
In der Regel nur mit Erlaubnis des Verlags erlaubt.
Nicht erlaubt:
- ein Bilderbuch vollständig vorlesen und aufnehmen
- ein Bilderbuch verfilmen oder nachspielen ohne Zustimmung
Eingeschränkt möglich:
- wenn das Buch nur nebenbei im Bild erscheint (z. B. beim gemeinsamen Lesen, ohne Fokus auf Text oder Bilder)
Das ist rechtlich unsicher – im Zweifel besser nachfragen.
Quellen für Inhalte mit freien Lizenzen
Wichtig: Auch bei diesen Plattformen gelten Regeln. Achten Sie immer auf die jeweiligen Lizenzbedingungen (z. B. Namensnennung).
Wenn es schnell gehen muss
Für die meisten Projekte reicht eine dieser Seiten:
https://pixabay.com → Allrounder (Bilder, Videos, Musik, Geräusche)
https://www.pexels.com → besonders gute Fotos und Videos
https://www.find-das-bild.de/ → kuratierte, kindgerechte Bilder (Nutzungsbedingungen beachten)
https://freesound.org → große Auswahl an Geräuschen und Sounds
Wenn Sie dort nichts Passendes finden:
https://openverse.org → Suche über viele Plattformen
Weitere Quellen für frei nutzbare Inhalte
Musik, Geräusche und Audio
https://www.youtube.com/audiolibrary
Bilder und Videos
Sammlungen und Suchmaschinen
Im Zweifel: Was tun?
- Nachfragen (z. B. bei Urheber oder Anbieter)
- Lizenz prüfen (z. B. Creative Commons)
- Alternative suchen (z. B. frei nutzbare Materialien, siehe oben)
- Nicht verwenden oder veröffentlichen, wenn unklar ist, ob es erlaubt ist (z. B. keine Lizenzangaben, unbekannte Herkunft)


